Türkei
TÜRKEI* (Nicht
Gelistetes Drittland)
Im EU-Heimtierausweis müssen eingetragen sein:
- Kennzeichnung des Tieres (durch Mikrochip oder Tätowierung),
- klinische Untersuchung (tierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als eine Woche vor der Einfuhr),
- für über drei Monate alte Tiere Impfungen gegen Tollwut, Parvovirose, Staupe, Hepatitis und Leptospirose. Die Impfungen müssen mindestens 30 Tage vor der Einfuhr erfolgt sein, und die Immunitätsdauer vorher eingetragener Impfungen darf nicht überschritten sein.
*Für die Rückreise siehe
„Nicht Gelistete
"
Weitere Informationen:
Türkische Botschaft: www.tuerkischebotschaft.de
Publiziert am: Donnerstag, 18. November 2010 (1138 mal gelesen)
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