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Deutschland

      Deutschland           (EU-Mitglied)

 

Siehe ausführliche Erläuterung auf der ersten Seite.

 

So genannte Kampfhunde:

Die Einfuhr für mindestens vier Hunderassen, nämlich Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire  Bullterrier und Bullterrier ist verboten.

 

Das Einfuhr- und Verbringungsverbot gilt nicht für:

-         gefährliche Hunde, die von Personen mitgeführt werden, die sich bis zu vier Wochen in Deutschland aufhalten

-         gefährliche Hunde aus dem in Deutschland zur Zeit vorhandenen Bestand, die aus dem Ausland wieder eingeführt/verbracht werden

-         Dienst- und Behindertenbegleithunde soweit die Hundehalter über die zur Überprüfung der Tiere erforderlichen Papiere verfügen (Abstammungsnachweis, Impfpass, Wesenstetbescheinigung, sonstige Bescheinigungen des zuständigen Ordnungsamtes).

 

Das Bundesgesetz ergänzt die bereits geltenden Verordnungen der Bundesländer. Mindestens für Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier und für Pitbullterrier besteht in den meisten Bundesländern gemäß Landesvorschriften Leinen- und Maulkorbzwang (Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfahlen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein).

 

Weitere Informationen:

Innenministerien der Bundesländer.

 

 

 

 

 

 

 

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Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag

  • Ferretman: 58 Jahre

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