FRANKREICH (EU-Mitglied)
Siehe ausführliche
Erläuterung auf der ersten Seite.
Generell gilt:
Die Einfuhr von Tieren, die
jünger als 3 Monate sind, ist verboten.
Die Mitnahme von Kampfhunden
(Pitbulls, Boerbulls und Hunde der Tosa-Rasse) ist verboten. Für Schutz- und
Wachhunde wie z.b. Rottweiler, Staffordshire Terrier und American Staffordshire
besteht in der Öffentlichkeit Maulkorbpflicht und Leinenzwang.
Weitere Informationen:
Französische Botschaft: www.botschaft-frankreich.de




