GROSSBRITANIEN (EU-Mitglied)
Unter folgenden
Voraussetzungen können Tiere eingeführt werden (Achtung: 7 Monate
Vorbereitungszeit)
- Ein Tierarzt muss einen dem ISO-Standard
entsprechenden Mikrochip einpflanzen und danach das Tier gegen Tollwut
impfen.
- 30 Tage nach der Impfung ist eine Blutprobe zu
entnehmen und durch ein Tollwut-Referenzlabor (siehe Seite 31 bis 32) zu
testen, danach beginnt die Wartezeit von 6 Monaten (ersetz die sonst
übliche Einreise-Quarantäne und entspricht dem Zeitraum, innerhalb dessen
bei Infektion Tollwut-Symptome auftreten würden). Es ist ein
Antikörpertiter gegen Tollwut von ³ 0,5 für ein positives Testergebnis
erforderlich. Der Tierarzt stellt darüber eine Tollwutimpfbescheinigung
aus, eine Kopie des Laborergebnisses sollte mitgeführt werden.
Gültigkeitsdauer der Tollwutimpfung gemäß den Angaben des Herstellers.
- 24-48 Stunden vor der einreise muss das Tier auf
Bandwürmer und Zecken behandelt werden. Anschließend stellt der Tierarzt
eine Bescheinigung darüber aus.
- Es sind folgende Einreisewege erlaubt: mit dem
Schiff von Calais und Ostende nach Dover, oder von Cherbourg, Caen, St.
Malo und Le Havre nach Portsouth, von Cherbourg nach Poole und von Roscoff
nach Plymouth; über den Kanaltunnel von Calais nach Folkestone; mit dem
Flugzeug von Frankfurt nach London-Heathrow. Grundsätzlich müssen vom
Tierarzt in den Eu-Heimtierausweis eingetragen werden.
Sind die bisher genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, benötigen Tiere eine Einfuhrgenehmigung und Müssen 6 Monate in Quarantäne.
Besonderheiten:
Kampfhunde
dürfen nicht eingeführt werden. Verbotene Rassen: Pit-bull-Terriers, Japanese tosas, Dogo
Argentinos, Fila Brazilieros.
Weitere Informationen:
www.britischebotschaft.de/de/embassy/agriculture/pets.htm
PETS-Helpline ++44 (0) 870
24 11 710




