http://www.frettchen-team-berlin.de
  1. Kurz & Langhaar Frettchen Vereinigung e. V
  
Sektionen
myCommunity
Login

Benutzername:

Passwort:

Navigation
icon_home.gif Home

InhalteEin- oder Ausklappen
fleche.gif Web Links
NewsEin- oder Ausklappen
fleche.gif Artikel
fleche.gif Themen
Impressum

icon_community.gif SpielereienEin- oder Ausklappen
fleche.gif Gluecksrad
fleche.gif Golf-Spiel
icon_members.gif von unseren Kleinen

InfosEin- oder Ausklappen
fleche.gif Impressum
fleche.gif oft gestellte Fragen
fleche.gif Feedback
fleche.gif Uns empfehlen
fleche.gif Abgabis
fleche.gif Das Wetter
CommunityEin- oder Ausklappen
fleche.gif Benutzer Anmeldung
fleche.gif Benutzeraccount
fleche.gif Sitebanner
fleche.gif Gallery
Kontakt
Gästebuch
Freundschaft

Abstammung
Anatomie
Anschaffung
HaltungEin- oder Ausklappen
 Haltung
 Haushaltshilfe
Was ist Wut ?
Sicherheit
KrankheitenEin- oder Ausklappen
fleche.gif Impfung
fleche.gif Apotheke
fleche.gif Tierarzt
fleche.gif Abnormitäten
LanghaarEin- oder Ausklappen
fleche.gif Langhaar
fleche.gif Langhaarfrettchen
fleche.gif Qualzucht
fleche.gif § 11 b
fleche.gif Pflege
fleche.gif Meine Gedanken
fleche.gif So wars bei mir
fleche.gif 1000volt
Kurzhaar
ZuchtEin- oder Ausklappen
fleche.gif Zuchteinleitung
fleche.gif Zucht
fleche.gif Erfolg
fleche.gif Gedanken zur Zucht
fleche.gif die Verantwortung
FreigehegeEin- oder Ausklappen
fleche.gif Freigehege
fleche.gif Bauanleitung
Urlaub
Wahre BegebenheitenEin- oder Ausklappen
fleche.gif Lilli
fleche.gif Balu
fleche.gif Malaica
fleche.gif Melissa
fleche.gif Nini
fleche.gif Pancho
fleche.gif Snoowy
fleche.gif Dusty
fleche.gif Ruepel
fleche.gif Queen
fleche.gif E-T
fleche.gif Minnies Abenteuer
RegenbogenbrückeEin- oder Ausklappen
fleche.gif die Brücke
fleche.gif Nachruf
Reisebestimmungen
Forum
Freddel-Videos

EU - Bestimmungen


     EU – BESTIMMUNGEN

 

Seit dem 1.Oktober 2004 gelten für Hunde, Katzen und Frettchen im privaten Reiseverkehr innerhalb der Europäischen Union einheitliche Bestimmungen.

Ziel der Neuen Regelung (Verordnung (EG) Nr. 998-2003 vom 26. Mai 2003) ist eine einheitliche und verbesserte Kontrolle der Tollwut.

 

Generelle Regelung für alle EU – Mitgliedsländer

Mit der neuen gesetzlichen Regelung wurde der blaue „EU – Heimtierausweis“ eingeführt. Dieser EU – einheitliche Ausweis mit Dokumenten – Charakter darf von einem niedergelassenen Tierarzt ausgestellt werden. Damit er Ihrem Tier eindeutig zugeordnet werden kann, ist eine individuelle Kennzeichnung Ihres Tieres mittels Tätowierung (noch bis 2012) oder Mikrochip / Transponder und Eintragung der Identifizierungsnummer im EU – Heimtierausweis vorgeschrieben. Außerdem wird der Nachweis gefordert, dass das Tier über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut (Impfung mindestens 30 Tage und maximal gemäß Angaben des Herstellers vor dem Grenzübertritt) verfügt.

 

Ausnahmen unter den EU - Mitgliedsländern

Großbritannien, Irland, Malta und Schweden sind traditionell tollwutfrei. Aus diesem Grund sind diese 4 Mitgliedsstaaten ermächtigt, für eine Übergangsfrist von 5 Jahren ihre bisherigen schärferen Anforderungen an den Impfschutz gegen die Tollwut und besondere Bestimmungen für eine Behandlung gegen Bandwurm- und ggf. Zeckenbefall beizubehalten. Detaillierte Angaben finden Sie im Verzeichnis der jeweiligen Länder. Die wichtigste Änderung ist, dass die Einreise – Quarantäne u. a. durch den Nachweis von Antikörpern gegen Tollwut vermieden werden kann.

 

Gelistete Drittländer

Im Anhang der Verordnung (EG) 998 – 2003 befindet sich eine Liste von Nicht – EU – Mitgliedsländern mit EU – Anforderungen konformer Tollwutsituation. Für die Rückkehr aus diesen Ländern wird – wie innerhalb der EU – nur die eindeutige Kennzeichnung und der gültige Tollwut – Impfschutz gefordert. Aber Achtung: Es gelten trotzdem die eigenen Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes, z.b. Schweiz: Einreise nur mit max. 1 Jahr alter Tollwut – Impfung! Die aktuellen „gelisteten Drittländer“ finden Sie auf Seite 29.

 

Achtung! Tollwut – Titer Bestimmungen  für Nicht – gelistete – Drittländer

Ist in einem Nicht – EU – Land die Tollwutsituation unklar oder bedenklich, wird es nicht in der Anhangliste aufgeführt, es ist also ein „Nicht – gelistetes – Drittland“. Für die Einreise in die EU aus diesem Nicht – gelisteten – Drittland muss Ihr Tierarzt zusätzlich zur

  • eindeutigen Kennzeichnung und
  • gültigen Tollwutimpfung,
  • den Nachwies über einen Antikörpertiter gegen Tollwut (> 0,5 I.E.) erbringen, durchgeführt von einem Tollwut – Referenzlabor (siehe Seite 31 bis 32). Diese Blutuntersuchung muss mind. 30 Tage / max. 365 Tage nach der Tollwut – Impfung und mind. 3 Monate vor der Einreise in die EU erfolgen.

 

Das gilt auch für die Rückreise aus einem solchen Nicht – gelisteten – Drittland. Es empfiehlt sich daher, vor dem Urlaub noch zuhause die Tollwuttiter – Bestimmung durchführen zu lassen, da dann die 3 – Monats – Regelung entfällt. Sofern der Impfschutz nach der Blutuntersuchung vorschriftsmäßig (nach Angaben des Herstellers) aufrechterhalten wird, muss diese nicht wiederholt werden, sondern es reicht eine Auffrischung der tierärztlichen Bescheinigung im EU – Heimtierausweis.






(485 Wörter in diesem Text)
(876 mal gelesen)    Druckbare Version



Alle Logos und Warenzeichen auf dieser Seite sind Eigentum der jeweiligen Besitzer und Lizenzhalter.
Im übrigen gilt Haftungsausschluss. Weitere Details finden Sie im Impressum.

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 2002 - 2010 by http://www.frettchen-team-berlin.de

Diese Webseite basiert auf pragmaMx 1.12.0.

Beta # 41 RC1


http://www.frettchen-team-berlin.de