Kanada
KANADA* (Gelistetes
Drittland)
Im EU-Heimtierausweis müssen
die Kennzeichnung des Tieres (durch Mikrochip oder Tätowierung) und eine
gültige Tollwutimpfung (min. 30 Tage und max. 12 Monate vor Grenzübertritt)
eingetragen sein. Empfohlen wird ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, da
es von vielen Fluglinien verlangt wird.
* Bei der Rückreise in ein EU-Land wird ein
Tollwut-Antikörper-Nachweis verlangt (anhand einer Blutprobe, frühestens 30
Tage, max. 365 Tage nach der Impfung).
Für
die Rückreise siehe „Gelistete Drittländer“ (S.28)
Genau Auskünfte – auch zur
Einfuhr anderer Tiere:
The Chief of Import, Animal Health Division
Canadian Food Inspection Agency
Tel.: ++613 (0) 2 25 23 42
Fax: ++ 613 (0) 2 28 61 25
E-Mail: cfiamaster@inspection.gc.ca
www.inspection.gc.ca oder www.canada-info.de


