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Kanada

    KANADA*  (Gelistetes Drittland)

 

Im EU-Heimtierausweis müssen die Kennzeichnung des Tieres (durch Mikrochip oder Tätowierung) und eine gültige Tollwutimpfung (min. 30 Tage und max. 12 Monate vor Grenzübertritt) eingetragen sein. Empfohlen wird ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, da es von vielen Fluglinien verlangt wird.

 

* Bei der Rückreise in ein EU-Land wird ein Tollwut-Antikörper-Nachweis verlangt (anhand einer Blutprobe, frühestens 30 Tage, max. 365 Tage nach der Impfung).

Für die Rückreise siehe „Gelistete Drittländer“ (S.28)

 

Genau Auskünfte – auch zur Einfuhr anderer Tiere:

The Chief of Import, Animal Health Division

Canadian Food Inspection Agency

59 Camelot Drive, Nepean, Ontario K1A OY9

Tel.: ++613 (0) 2 25 23 42

Fax: ++ 613 (0) 2 28 61 25

E-Mail: cfiamaster@inspection.gc.ca

www.inspection.gc.ca oder www.canada-info.de

 

 

 

 

 

 

 

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Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag

  • Ferretman: 58 Jahre

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