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Kroatien

     KROATIEN*                  (Gelistetes Drittland)

 

Erforderlich ist der EU-Heimtierausweis mit Kennzeichnung des Tieres (durch Mikrochip oder Tätowierung) und Tollwutimpfung. Die Tollwutimpfung muss mindestens 15 Tage und darf maximal 6 Monate vor Grenzübertritt erfolgt sein. Eine bis zu 12 Monate zurückliegende Impfung wird toleriert, wenn der Hund nachweislich jährlich korrekt gegen Tollwut geimpft wurde.

*Für die Rückreise siehe „Gelistete Drittländer“ (S.28)

 

Weitere Informationen:

Kroatische Botschaft: www.kroatische-botschaft.de

 

 

 

 

 

 

 

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Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag

  • Ferretman: 58 Jahre

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