KROATIEN* (Gelistetes Drittland)
Erforderlich ist der
EU-Heimtierausweis mit Kennzeichnung des Tieres (durch Mikrochip oder
Tätowierung) und Tollwutimpfung. Die Tollwutimpfung muss mindestens 15 Tage und
darf maximal 6 Monate vor Grenzübertritt erfolgt sein. Eine bis zu 12 Monate
zurückliegende Impfung wird toleriert, wenn der Hund nachweislich jährlich
korrekt gegen Tollwut geimpft wurde.
*Für die Rückreise siehe
„Gelistete Drittländer“ (S.28)
Weitere Informationen:
Kroatische Botschaft: www.kroatische-botschaft.de



