LICHTENSTEIN* (Gelistetes
Drittland)
Der EU-Heimtierausweis mit
gültiger Tollwutimpfung (mindestens 30 Tage und maximal 12 Monate vor
Grenzübertritt) sowie einer Identitätskennung durch Mikrochip oder Tätowierung
wird anerkannt. Für nachweislich nachgeimpfte Tiere ist die Wartefrist von 30
Tagen nicht erforderlich.
*Für die Rückreise siehe
„Gelistete Drittländer“ (S.28)
Weitere Informationen:
Botschaft des Fürstentums
Liechtenstein:
E-Mail: vertretung@ber.rep.I1v.li



