Navigation


Lichtenstein

      LICHTENSTEIN*                      (Gelistetes Drittland)

 

Der EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung (mindestens 30 Tage und maximal 12 Monate vor Grenzübertritt) sowie einer Identitätskennung durch Mikrochip oder Tätowierung wird anerkannt. Für nachweislich nachgeimpfte Tiere ist die Wartefrist von 30 Tagen nicht erforderlich.

*Für die Rückreise siehe „Gelistete Drittländer“ (S.28)

 

Weitere Informationen:

Botschaft des Fürstentums Liechtenstein:

E-Mail: vertretung@ber.rep.I1v.li

 

 

 

 

 

 

 

(63 Wörter in diesem Text)
(805 mal gelesen)    Druckbare Version



Birthday

Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag

  • Ferretman: 58 Jahre

Login