Navigation


Australien


          AUSTRALIEN     (gelistetes Drittland)

 

Die Einfuhr von Hunden und Katzen ist mit einem erheblichen zeitlichen, organisatorischen und finanziellen Aufwand verbunden. So sind u. a. eine Einfuhrerlaubnis des „Australian Quarantine and Inspection Service“ (AQIS), die Identifizierung des Tieres durch einen Mikrochip, ein Bluttest und mehrere Impfungen erforderlich. Nach der Ankunft müssen die Tiere mindestens 30 Tage in Quarantäne bleiben.

 

Informationen über alle Einzelheiten der Vorgehensweise enthält die AQIS - Internetseite: www.agis.gov.au oder finden Sie unter www.germany.embassy.gov.au

 

Besonderheiten:

So genannte Kampfhunde dürfen nicht eingeführt werden. 

(89 Wörter in diesem Text)
(807 mal gelesen)    Druckbare Version



Birthday

Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag

  • Ferretman: 58 Jahre

Login