AUSTRALIEN (gelistetes Drittland)
Die
Einfuhr von Hunden und Katzen ist mit einem erheblichen zeitlichen,
organisatorischen und finanziellen Aufwand verbunden. So sind u. a. eine
Einfuhrerlaubnis des „Australian Quarantine and Inspection Service“ (AQIS), die
Identifizierung des Tieres durch einen Mikrochip, ein Bluttest und mehrere
Impfungen erforderlich. Nach der Ankunft müssen die Tiere mindestens 30 Tage in
Quarantäne bleiben.
Informationen
über alle Einzelheiten der Vorgehensweise enthält die AQIS - Internetseite: www.agis.gov.au oder finden
Sie unter www.germany.embassy.gov.au
Besonderheiten:
So
genannte Kampfhunde dürfen nicht eingeführt werden.



