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Drittländer

ACHTUNG!

 

Bereits die Urlaubsrückreise aus einem Drittland nach Deutschland gilt als Einreise in die EU und erfordert ggf. einen Nachweis der Antikörper gegen Tollwut!

 

Ebenso ist der Transit durch ein Nicht – EU – Land ein Verlassen und anschließend wieder Einreise in die EU mit den damit verbundenen strengeren Tollwutbestimmungen.

 

 

*Gelistete Drittländer (Stand 06.01.2006)

 

Aus diesen Ländern in die EU (außer Schweden, Malta, GB und Irland) einreisende Hunde, Katzen und Frettchen benötigen keinen Nachweis der Antikörper gegen Tollwut. Es reichen die Einträge im EU – Heimtierausweis zur Kennzeichnung des Tieres und zur gültigen Tollwut – Impfung.

 

Andorra, Antigua und Barbuda, Niederländische Antillen, Argentinien, Aruba, Ascension, Australien Bahrain, Barbados, Belarus, Bermuda, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Chile, Falklandinseln, Fidschi, Hongkong, Island, Jamaika, Japan, Kaimaninseln, Kanada, St. Kitts und Nevis, Kroaten, Lichtenstein, Mauritius, Mayotte, Mexiko, Monaco, Montserrat, Neukaledonien, Neuseeland, Norwegen, Französisch Polynesien, Rumänien, Russische Föderation, San Marino, Schweiz, Singapur, St. Helena, St. Pierre und Miquelon, St. Vincent und die Grenadinen, Taiwan, Trinidad und Tobago, Vanutu, Vatikanstadt, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigte Staaten von Amerika, Wallis und Futuna.

 

*Nicht gelistete Drittländer

Einreise: Aus anderen Drittländern in die EU (außer Schweden, Malta, GB und Irland) einreisende Tiere benötigen die folgenden Eintragungen in Ihrem EU – Heimtierausweis:

 

  • Kennzeichnung
  • Gültige Tollwutimpfung (gemäß Herstellerangaben, eingetragen)
  • Blutuntersuchung zum Nachweis von Antikörper gegen Tollwut (> 0.5 I.E.). Diese Untersuchung muss mindestens 30 Tage nach der Impfung bzw. mind. 3 Monate vor der Einreise durch ein Tollwut – Referenzlabor erfolgen und ist  vom Tierarzt im EU – Heimtierausweis bestätigen zu lassen.

 

Ausreise: Aus der EU in ein nicht – gelistetes Drittland. Die ländereigenen Einreisebestimmungen gelten unverändert, bitte beim jeweiligen Land nachlesen.

 

Tollwut – Reverenzlabore

  • Für  D, A und CH finden Sie die Adressen auf den Seiten 31 und 32
  • Für alle anderen EU – Staaten finden Sie die Adressen unter:

www.europa.eu.int/comm/food/animal/liveanimals/pets/approval_en.htm






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Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag

  • Ferretman: 58 Jahre

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