ACHTUNG!
Bereits die Urlaubsrückreise
aus einem Drittland nach Deutschland gilt als Einreise in die EU und erfordert
ggf. einen Nachweis der Antikörper gegen Tollwut!
Ebenso ist der Transit durch
ein Nicht – EU – Land ein Verlassen und anschließend wieder Einreise in die EU
mit den damit verbundenen strengeren Tollwutbestimmungen.
*Gelistete Drittländer (Stand 06.01.2006)
Aus diesen Ländern in die EU
(außer Schweden, Malta, GB und Irland) einreisende Hunde, Katzen und Frettchen
benötigen keinen Nachweis der Antikörper gegen Tollwut. Es reichen die Einträge
im EU – Heimtierausweis zur Kennzeichnung des Tieres und zur gültigen Tollwut –
Impfung.
Andorra, Antigua und
Barbuda, Niederländische Antillen, Argentinien, Aruba, Ascension, Australien
Bahrain, Barbados, Belarus, Bermuda, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Chile,
Falklandinseln, Fidschi, Hongkong, Island, Jamaika, Japan, Kaimaninseln,
Kanada, St. Kitts und Nevis, Kroaten, Lichtenstein, Mauritius, Mayotte, Mexiko,
Monaco, Montserrat, Neukaledonien, Neuseeland, Norwegen, Französisch
Polynesien, Rumänien, Russische Föderation, San Marino, Schweiz, Singapur, St.
Helena, St. Pierre und Miquelon, St. Vincent und die Grenadinen, Taiwan,
Trinidad und Tobago, Vanutu, Vatikanstadt, Vereinigte Arabische Emirate,
Vereinigte Staaten von Amerika, Wallis und Futuna.
*Nicht gelistete Drittländer
Einreise: Aus anderen
Drittländern in die EU (außer Schweden, Malta, GB und Irland) einreisende Tiere
benötigen die folgenden Eintragungen in Ihrem EU – Heimtierausweis:
- Kennzeichnung
- Gültige Tollwutimpfung (gemäß Herstellerangaben,
eingetragen)
- Blutuntersuchung zum Nachweis von Antikörper
gegen Tollwut (> 0.5 I.E.). Diese Untersuchung muss mindestens 30 Tage
nach der Impfung bzw. mind. 3 Monate vor der Einreise durch ein Tollwut –
Referenzlabor erfolgen und ist vom
Tierarzt im EU – Heimtierausweis bestätigen zu lassen.
Ausreise: Aus der EU in ein
nicht – gelistetes Drittland. Die ländereigenen Einreisebestimmungen gelten
unverändert, bitte beim jeweiligen Land nachlesen.
Tollwut – Reverenzlabore
- Für D, A
und CH finden Sie die Adressen auf den Seiten 31 und 32
- Für alle anderen EU – Staaten finden Sie die
Adressen unter:
www.europa.eu.int/comm/food/animal/liveanimals/pets/approval_en.htm



