Bulgarien
Bulgarien* (Gelistetes Drittland)
Im EU-Heimtierausweis müssen
eingetragen sein:
Besitzer (mit Adresse),
Beschreibung des Tieres (Rasse, Farbe, Geschlecht, Geburtsdatum und –ort,
Herkunft), Kennzeichnung des Tieres durch Mikrochip oder Tätowierung, falls
vorhanden) Klinische Untersuchung (amtstierärztliches Gesundheitszeugnis
einschließlich Ektoparasitenfreiheit).
Für die bisher genannten Angaben ist eine Übersetzung ins Bulgarische erforderlich
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Tollwutimpfung mit
inaktiviertem Impfstoff (mindestens 30 Tage, höchstens 12 Monate vor der
Einreise)
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Bescheinigung über die
Tollwutfreiheit des Herkunftsortes in den letzten 6 Monaten,
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Behandlung gegen
Echinococcus während der letzten 60 Tagen vor der Einreise,
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Impfung gegen Staupe
(für Hunde),
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Impfung gegen
Katzenseuche (für Katzen),
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für bis zu drei Monate
alte Tiere Bescheinigung, dass sie seit Geburt am Herkunftsort gehalten wurden.
Besonderheiten:
Leine und Maulkorb sind
mitzuführen.
* Für die Rückreise siehe
„Gelistete Drittländer“ (S.28)
Weitere Informationen:
Botschaft von Bulgarien: www.botschaft-bulgarien.de


