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Bulgarien

       Bulgarien*      (Gelistetes Drittland)

 

Im EU-Heimtierausweis müssen eingetragen sein:

Besitzer (mit Adresse), Beschreibung des Tieres (Rasse, Farbe, Geschlecht, Geburtsdatum und –ort, Herkunft), Kennzeichnung des Tieres durch Mikrochip oder Tätowierung, falls vorhanden) Klinische Untersuchung (amtstierärztliches Gesundheitszeugnis einschließlich Ektoparasitenfreiheit).

 

Für die bisher genannten Angaben ist eine Übersetzung ins Bulgarische erforderlich


-         Tollwutimpfung mit inaktiviertem Impfstoff (mindestens 30 Tage, höchstens 12 Monate vor der Einreise)

-         Bescheinigung über die Tollwutfreiheit des Herkunftsortes in den letzten 6 Monaten,

-         Behandlung gegen Echinococcus während der letzten 60 Tagen vor der Einreise,

-         Impfung gegen Staupe (für Hunde),

-         Impfung gegen Katzenseuche (für Katzen),

-         für bis zu drei Monate alte Tiere Bescheinigung, dass sie seit Geburt am Herkunftsort gehalten wurden.

 

Besonderheiten:

Leine und Maulkorb sind mitzuführen.

 

* Für die Rückreise siehe „Gelistete Drittländer“ (S.28)

 

Weitere Informationen:

Botschaft von Bulgarien: www.botschaft-bulgarien.de

 

 

 




 

 

 

 

 

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Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag

  • Ferretman: 58 Jahre

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